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Kultur und Mehr

Engagement für Jazz

in Hürth und unserer Region

Jazzclub Hürth e.V.

1986 entschlossen sich engagierte Jazzfreunde aus Hürth dazu, für die Kulturlandschaft ihrer Stadt aktiv zu werden. Auf Initiative des Jazzexperten Peter Schmitt-Sausen gründeten sie den Jazzclub Hürth e.V. mit dem Ziel, den Jazz in die Region zu bringen.  

 

Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Jazzclub Hürth hat seitdem über 300 Jazzkonzerte mit internationalen Stars und regionalen Größen in Hürth organisiert. Zu den spektakulärsten Aktivitäten des Jazzclubs und großen Höhepunkten im Hürther Kulturkalender gehört die Jazznacht, die in diesem Jahr zum 23. Mal stattfindet und ein Anziehungspunkt für Gäste aus Nah und Fern ist.

 

Die meisten Konzerte des Jazzclubs finden seit 1991 im Jazzkeller in der Hermülheimer Straße statt. Der historische Keller der Gleueler Schule ist darüber hinaus Proberaum für viele Bands. Der Jazzclub bringt den Jazz aber auch in zahlreiche historische Gebäude und Baudenkmäler der Stadt – etwa den Rittersaal der Burg Gleuel, die Gelbe Villa oder den Löhrerhof.

 

Die derzeit mehr als 100 Mitglieder des Jazzclubs profitieren von der Möglichkeit, das Kulturleben in Hürth aktiv mitzugestalten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir brauchen immer neue Unterstützer! Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft noch heute.

 

Aufgaben und Ziele des Jazzclubs Hürth e.V.:

  • Das Verständnis für den Jazz als Kunstform fördern
  • Jazzhistorische Kenntnisse vermitteln
  • Urteilsfähigkeit und kritisches Bewusstsein der Jazzinteressenten ausbauen

 

Der Jazzclub Hürth e.V. ist ein gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 (GVBl. 1954 Seite 33 ff.). Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede über 18 Jahre alte Person werden, die aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist und mitwirkt.

 

Satzung Jazzclub Hürth e.V.

Diese Fassung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.07.2015 beschlossen

Präambel

Der Verein hat die Förderung der Jazzmusik als Kunst- und Kulturform in und um Hürth zum Ziel unter dem Motto: Wir bringen Jazz in die Region.

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.    Der Verein führt den Namen Jazzclub Hürth. Der Verein ist im Vereinsregister

       eingetragen und trägt den Zusatz „e. \/.“.

2.    Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Hürth.

3.    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jazzmusik in Hürth. Diese Förderung

verwirklicht er insbesondere durch:

       a) Die Veranstaltung von Jazzkonzerten in Hürth

       b) Das Bereitstellen von Probe- und Übungsmöglichkeiten für Jazzmusiker/-innen

       c) Die Unterstützung junger Jazzmusiker/-innen

       d) Die Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt Hürth im Allgemeinen

       e) Die Kooperation mit verwandten Institutionen

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

1.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

2.    Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, öffentlichen Zuwendungen

       und dem Reinerlös seiner Veranstaltungen.

3.    Alle finanziellen Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

       Kein Mitglied erhält Gewinnanteile oder in Eigenschaft als Mitglied sonstige

       Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder

       durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

1.    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des

       Vereins unterstützt.

2.    Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme

       entscheidet der Vorstand.

3.    Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag

       jährlich im Voraus zu entrichten.

4.    Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

5.    Der Austritt ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Ende eines

       Kalenderjahres möglich.

6.    Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, die Vereinsinteressen oder schadet es mit

       seinem Verhalten dem Ansehen des Vereins, so kann es durch den Vorstand nach

       schriftlicher Begründung vom Verein ausgeschlossen werden. Bei der

       Mitgliederversammlung hat das betreffende Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme.

       Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss aufheben.

 

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

1.    Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, möglichst im ersten Quartal. Sie wird vom

      Vorstand schriftlich mit Angabe einer Tagesordnung mit

       einer Frist von zwei Wochen einberufen.

2.    Jedes Mitglied hat das Recht Anträge zur Mitgliederversammlung zu stellen, die dem

       Vorstand spätestens acht Tage vor der Versammlung vorliegen sollen. Über die

       endgültige Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.

3.    Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder

       beschlussfähig. .

4.    Der amtierende Vorsitzende des Vereins leitet die Mitgliederversammlung und schlägt

       einen Protokollführer vor.

5.    Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

       a) Wahl eines Protokollführers

       b) Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes

       c) Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer

       d) Entlastung des Vorstandes

       e) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

       f) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

6.    Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei

       Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ausnahmen davon sind:

       a) Endgültiger Beschluss über Ausschluss eines Mitgliedes mit Dreiviertelmehrheit.

       b) Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit.

       c) Auflösung des Vereins mit Zweidrittelmehrheit.

7.    Über Satzungsänderungen kann die Mitgliederversammlung nur abstimmen, wenn

       Anträge dazu allen Mitgliedern mindestens zwei Wochen vor der Versammlung

       schriftlich mitgeteilt wurden.

8.    Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, das den

       Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung

       zugestellt wird.

 

§ 9 Vorstand

1.   Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/-in und bis zu drei Beisitzer/-innen, die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden.

2.   Der Vorstand kann an Arbeitsgruppen oder einzelne Personen Aufgaben delegieren.

3.   Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die satzungsgemäße Verwendung der materiellen Mittel des Vereins.

4.   Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

§ 10 Schlussbestimmung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt

das Vermögen des Vereins an die Stadt Hürth, die es für kulturelle Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.

 

§ 11 Inkrafttretung

Diese Satzung tritt mit Ihrer Genehmigung durch den Vereinsrichter in Kraft.

Satzung des Jazzclubs Hürth e.V.

Vorstand Jazzclub Hürth e.V.
Vorsitz

Günter Reiners
Bruchstr. 29
50354 Hürth-Berrenrath

Fon +49.179 4983106

guen...@netcologne.de

Zuständigkeit: Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
   
stellv. Vorsitz

Gerhard Karl

Sonnenwinkel 2
50354 Hürth

Tel: +49. 2233.965009
gka...@gkarl.de  

 

Zuständigkeit: Mitgliederbetreuung
   
Schatzmeister

Harald Haenßgen
Friedrich-Ebert-Straße 30
50354 Hürth-Hermülheim
Telefon: +49.02233.6266808
har...@jazzclub-huerth.de

Zuständigkeit: Finanzen

 

Beisitzer

Sebastian Schöne
Kardinal-von-Galen-Str. 27
50354 Hürth

Telefon +49.163.6409543
seba...@web.de

 

Sebastian Reimann
An Maria Glück 22
50321 Brühl
Telefon +49172-2150286
www.sebastianreimann.com

 

Regina Reiners
Bruchstraße 29
50354 Hürth

Telefon +49. 2233. 34538
regi...@gmail.com

Vorstand Jazzclub Hürth e.V.