Kultur und Mehr
Engagement für Jazz
in Hürth und unserer Region
Jazzclub Hürth e.V.
1986 entschlossen sich engagierte Jazzfreunde aus Hürth dazu, für die Kulturlandschaft ihrer Stadt aktiv zu werden. Auf Initiative des Jazzexperten Peter Schmitt-Sausen gründeten sie den Jazzclub Hürth e.V. mit dem Ziel, den Jazz in die Region zu bringen.
Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Jazzclub Hürth hat seitdem über 300 Jazzkonzerte mit internationalen Stars und regionalen Größen in Hürth organisiert. Zu den spektakulärsten Aktivitäten des Jazzclubs und großen Höhepunkten im Hürther Kulturkalender gehört die Jazznacht, die in diesem Jahr zum 23. Mal stattfindet und ein Anziehungspunkt für Gäste aus Nah und Fern ist.
Die meisten Konzerte des Jazzclubs finden seit 1991 im Jazzkeller in der Hermülheimer Straße statt. Der historische Keller der Gleueler Schule ist darüber hinaus Proberaum für viele Bands. Der Jazzclub bringt den Jazz aber auch in zahlreiche historische Gebäude und Baudenkmäler der Stadt – etwa den Rittersaal der Burg Gleuel, die Gelbe Villa oder den Löhrerhof.
Die derzeit mehr als 100 Mitglieder des Jazzclubs profitieren von der Möglichkeit, das Kulturleben in Hürth aktiv mitzugestalten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir brauchen immer neue Unterstützer! Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft noch heute.
Aufgaben und Ziele des Jazzclubs Hürth e.V.:
- Das Verständnis für den Jazz als Kunstform fördern
- Jazzhistorische Kenntnisse vermitteln
- Urteilsfähigkeit und kritisches Bewusstsein der Jazzinteressenten ausbauen
Der Jazzclub Hürth e.V. ist ein gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 (GVBl. 1954 Seite 33 ff.). Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede über 18 Jahre alte Person werden, die aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist und mitwirkt.
Satzung Jazzclub Hürth e.V.
Diese Fassung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.07.2015 beschlossen
Präambel
Der Verein hat die Förderung der Jazzmusik als Kunst- und Kulturform in und um Hürth zum Ziel unter dem Motto: Wir bringen Jazz in die Region.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Jazzclub Hürth. Der Verein ist im Vereinsregister
eingetragen und trägt den Zusatz „e. \/.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Hürth.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jazzmusik in Hürth. Diese Förderung
verwirklicht er insbesondere durch:
a) Die Veranstaltung von Jazzkonzerten in Hürth
b) Das Bereitstellen von Probe- und Übungsmöglichkeiten für Jazzmusiker/-innen
c) Die Unterstützung junger Jazzmusiker/-innen
d) Die Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt Hürth im Allgemeinen
e) Die Kooperation mit verwandten Institutionen
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, öffentlichen Zuwendungen
und dem Reinerlös seiner Veranstaltungen.
3. Alle finanziellen Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Kein Mitglied erhält Gewinnanteile oder in Eigenschaft als Mitglied sonstige
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des
Vereins unterstützt.
2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand.
3. Jedes Mitglied hat den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag
jährlich im Voraus zu entrichten.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
5. Der Austritt ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Ende eines
Kalenderjahres möglich.
6. Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, die Vereinsinteressen oder schadet es mit
seinem Verhalten dem Ansehen des Vereins, so kann es durch den Vorstand nach
schriftlicher Begründung vom Verein ausgeschlossen werden. Bei der
Mitgliederversammlung hat das betreffende Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss aufheben.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, möglichst im ersten Quartal. Sie wird vom
Vorstand schriftlich mit Angabe einer Tagesordnung mit
einer Frist von zwei Wochen einberufen.
2. Jedes Mitglied hat das Recht Anträge zur Mitgliederversammlung zu stellen, die dem
Vorstand spätestens acht Tage vor der Versammlung vorliegen sollen. Über die
endgültige Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig. .
4. Der amtierende Vorsitzende des Vereins leitet die Mitgliederversammlung und schlägt
einen Protokollführer vor.
5. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
a) Wahl eines Protokollführers
b) Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
c) Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
f) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
6. Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ausnahmen davon sind:
a) Endgültiger Beschluss über Ausschluss eines Mitgliedes mit Dreiviertelmehrheit.
b) Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit.
c) Auflösung des Vereins mit Zweidrittelmehrheit.
7. Über Satzungsänderungen kann die Mitgliederversammlung nur abstimmen, wenn
Anträge dazu allen Mitgliedern mindestens zwei Wochen vor der Versammlung
schriftlich mitgeteilt wurden.
8. Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, das den
Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung
zugestellt wird.
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/-in und bis zu drei Beisitzer/-innen, die von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden.
2. Der Vorstand kann an Arbeitsgruppen oder einzelne Personen Aufgaben delegieren.
3. Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die satzungsgemäße Verwendung der materiellen Mittel des Vereins.
4. Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§ 10 Schlussbestimmung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt
das Vermögen des Vereins an die Stadt Hürth, die es für kulturelle Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
§ 11 Inkrafttretung
Diese Satzung tritt mit Ihrer Genehmigung durch den Vereinsrichter in Kraft.
Satzung des Jazzclubs Hürth e.V.
Vorstand Jazzclub Hürth e.V.
Vorsitz |
Günter Reiners Fon +49.179 4983106 |
Zuständigkeit: | Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit |
stellv. Vorsitz |
Gerhard Karl Sonnenwinkel 2 Tel: +49. 2233.965009
|
Zuständigkeit: | Mitgliederbetreuung |
Schatzmeister |
Harald Haenßgen |
Zuständigkeit: | Finanzen |
Beisitzer |
Sebastian Schöne
Sebastian Reimann
Regina Reiners |